Immer häufiger werden in Deutschland aufgrund der höher werdenden Temperaturen Klimaanlagen genutzt. Leider bringen viele einen lauten Geräuschpegel mit sich. Nichts ist nerviger, als stundenlang die Geräusche des Klimageräts vom Nachbarn zu hören.
Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen können, wenn die Klimaanlage Ihres Nachbars zu laut ist.
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Klimaanlagen können zum Nachbarschaftsstreit führen
In den Sommermonaten zählen laufende Klimaanlagen zu den nervigsten Störquellen. Es ist verständlich, dass Ihnen die Geräusche auf Dauer auf die Nerven gehen. Das kann sowohl bei Split-Modellen (zweiteilige Klimaanlagen) als auch bei mobilen Klimageräten der Fall sein. Sobald ein Klimagerät dafür sorgt, die Temperatur im Raum zu senken, hören Sie eine immer lauter werdende Geräuschkulisse.
So laut darf ein Klimagerät sein
Bevor Sie den Geräuschpegel in dB(A) messen, sollten Sie sich darüber bewusst machen, ob die Lärmbelästigung im Gebäude selbst oder außerhalb des Gebäudes Ihres Nachbarn liegt. Der Grund ist, dass für das Innen- und Außengebäude andere Grenzwerte erlaubt sind.
Zudem wird in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) je nach Baugebiet zwischen unterschiedlichen Grenzwerten unterschieden:
- Wenn Sie in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten wohnen, sind tagsüber 55 dB(A) und nachts bis zu 40 dB(A) zulässig.
- In reinen Wohngebieten sind tagsüber nur bis zu 50 dB(A) und nachts bis zu 35 dB(A) erlaubt.
- Anders sieht es in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten aus. Hier sind etwas höhere Grenzwerte erlaubt. Diese dürfen bei Tag 60 dB(A) und bei Nacht 45 dB(A) nicht überschreiten.
Wichtig zu wissen ist, dass es kurzzeitig erlaubt ist, die Immissionsrichtwerte zu überschreiten. Diese dürfen über 30 dB(A) am Tag und über 20 dB(A) in der Nacht über dem Grenzwert liegen. Allerdings ist eine Klimaanlage an heißen Sommertagen über längere Zeit im Einsatz. Daher ist hier nicht von einer kurzzeitigen überhöhten Lautstärke zu sprechen.
Des Weiteren ist es oft der Fall, dass Gemeinden zusätzliche gesonderte dB(A) Grenzwerte festlegen. Beispielsweise gelten für Industriegebiete in Deutschland Grenzwerte von 70 dB(A). Im Stuttgarter Industriegebiet gibt es keine Grenzwerte. Wenn Sie beispielsweise im Industriegebiet wohnhaft sind, kann es für Sie unter Umständen schwer werden, sich mit dem Nachbarn zu einigen beziehungsweise bei einem Rechtsstreit zu gewinnen.
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Geräuschpegel messen
Um die Emissionswerte der Klimaanlage zu messen, können Sie vom Landesamt für Umweltschutz ein Schallpegelmessgerät ausleihen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich selbst ein Gerät zu kaufen.
Bevor Sie nach Erhalt des Geräts damit beginnen, die Lautstärke zu messen, sollten Sie ein paar wichtige Punkte beachten.
Es ist nur schwer möglich, den Geräuschpegel der Klimaanlage Ihres Nachbars zu messen. Nicht nur bei Außengeräten besteht das Problem, dass andere Geräuschquellen in die Messung mit eingehen. Ebenso ist es der Fall, wenn Ihr Nachbar ein mobiles Klimagerät in seiner Wohnung hat.
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Das beste Ergebnis bekommen Sie, wenn es keine anderen Geräuschquellen gibt. Dazu zählen Geräuschquellen vom Fernseher, Musik, spielende Kinder und befahrene Straßen.
Im besten Fall messen Sie, wenn ausschließlich die Klimaanlage zu hören ist. Das ist in der Regel nachts. Auch die Mittagszeit kann sich in ruhigen Wohnanlagen bestens eignen, weil sich in der Zeit die meisten Menschen aufgrund der Hitze in Innenräumen aufhalten.
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Was Sie gegen die laute Klimaanlage unternehmen können
Zuerst sollten Sie das Gespräch zu Ihrem Nachbarn suchen. Klären Sie ihn über die Lautstärke auf. Es bietet sich an, den Nachbarn in die eigene Wohnung zu lassen, damit er selbst feststellen kann, welchen Geräuschpegel sein Klimagerät abgibt. Vielleicht ist ihm gar nicht bewusst, wie laut seine Klimaanlage wirklich ist.
Die einfachste Lösung ist, wenn sich der Nachbar eine leisere Klimaanlage kauft.
Eine Alternative ist, die Kühlleistung zu senken. Ob der Nachbar aber darauf eingeht, ist fraglich.
Gegebenenfalls kann es notwendig sein, Schalldämmungen anzubringen, wenn es beispielsweise im Haus generell sehr laut ist. Wenn auch das nichts bringt, können bauliche Veränderungen zu einer Verbesserung des Geräuschpegels führen. Dies sollten Sie jedoch mit dem Eigentümer und gegebenenfalls der Hausverwaltung absprechen.
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Rechtliche Schritte einleiten
Wenn es zu keiner Einigung kommt, sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Sie haben als Nachbar laut § 1004 Abs. 1 und § 906 BGB einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch. Folglich können Sie die Unterlassung der Klimaanlage fordern, wenn sie durch den Geräuschpegel beeinträchtigt sind. Um das rechtlich beurteilen zu können, wird die Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm) und das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) herangezogen.